Bußgelder

Geldauflagen die sinnvoll helfen

Informationen für alle mit Strafsachen betrauten Strafrichter*innen

Herzlichen Dank, dass Sie sich auf unseren Seiten über unsere Arbeit in Bolivien informieren. Mit zugewiesenen Geldauflagen können wir unsere Partnerprojekte in Bolivien unterstützen. Wir danken Ihnen sehr für Ihre Berücksichtigung.

Das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V.

  • ist seit über 15 Jahren Träger des DZI Spendensiegels und weist jedes Jahr geringste Verwaltungskosten von unter fünf Prozent pro Jahr aus.
  • ist eingetragen in den Bußgeldverzeichnissen bei den Oberlandesgerichten
  • führt ein separates Bußgeldkonto
  • stellt für Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen aus
  • meldet fristgerecht zurück, ob die Zahlungspflicht erfüllt wurde oder nicht
  • stellt Ihnen Überweisungsträger und Informationsmaterial zur Verfügung
  • ist mit der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichtes einverstanden

Den genauen Wortlaut unserer Satzung finden Sie hier.

Das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V. ist beim Amtsgericht Stuttgart in das Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Nürtingen als unmittelbar steuerbegünstigt im Sinne der § 51 ff. Abgabenordnung anerkannt. Der in der Satzung verankerte Vereinszweck ist insbesondere die Förderung und Fürsorge der Kinder und Jugendlichen in Bolivien.

Der Zweck wird vor allem verwirklicht durch:

  • Unterstützung von Kindertagesstätten und Nachmittagsbetreuungen für Kinder und Jugendliche in Bolivien
  • Personelle Unterstützung von Sozialprojekten, wie Waisenheimen oder Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitssituation (z.B. Einrichtung von Zahnarztpraxen, Finanzierung von Findungskampagnen von herzkranken Kindern)
  • Förderung beruflicher Qualifizierung von Jugendlichen

Gerne senden wir Ihnen auch Projektberichte oder stellen Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Arbeit vor.

Mit der Zuweisung Ihrer Geldauflage an das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V. verbessern Sie direkt die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Bolivien.

Bitte nutzen Sie unser Bußgeldkonto:

IBAN: DE98 6115 0020 0101 3542 53
BIC: ESSLDE66XXX Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen

Wünschen Sie weitere Informationen oder Überweisungsträger? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie wurden zu einer Bußgeldzahlung an das Bolivianische Kinderhilfswerk verpflichtet? Mit Ihrem Bußgeld verbessern Sie die Lebensbedingungen und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in Bolivien und führen das Geld so einem guten Zweck zu.

Das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V. darf Ihnen für Ihr Bußgeld keine Spendenbescheinigung ausstellen. Für Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.

Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht mitgeteilt.

Geben Sie bei der Zahlung bitte das Aktenzeichen an; das erleichtert uns die Zuordnung. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zu bestätigen.

Bei Fragen zum Thema Bußgelder freut sich über eine Nachricht:

Jonathan Rabau
spenden@bkhw.org
0711 89 46 89 11

Ihre Spende kommt an. 

Wir sind regelmäßig dzi geprüft und lassen uns zudem von weiteren Institutionen prüfen.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Transparenz.

Wir sind in diesen Bußgeldlisten eingetragen

Berlin, Amtsgericht Tiergarten

Bremen, Generalstaatsanwaltschaft

Dresden, Oberlandesgericht

Düsseldorf, Generalstaatsanwaltschaft

Frankfurt am Main, Oberlandesgericht

Hamburg, Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Jena, Oberlandesgericht

Karlsruhe, Oberlandesgericht

Naumburg, Oberlandesgericht

Nürnberg, Oberlandesgericht

Oldenburg, Oberlandesgericht

Rostock, Oberlandesgericht

Saarbrücken, Landgericht

Schleswig, Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Stuttgart, Oberlandesgericht

Zweibrücken, Staatsanwaltschaft

Ksenija JalzabeticBußgelder