Mit Ihrer Zuwendung Positives bewirken
Informationen für alle mit Strafsachen betrauten Strafrichter/-innen
Herzlichen Dank, dass Sie sich auf unseren Seiten über unsere Arbeit in Bolivien informieren. Die zugewiesenen Geldauflagen sind eine wichtige Säule der Finanzierung der Projekte zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in Bolivien. Wir danken Ihnen sehr für Ihre Berücksichtigung.
Das Bolivianische Kinderhilfswerk
- ist seit über 15 Jahren Träger des DZI Spendensiegels und weist jedes Jahr geringste Verwaltungskosten von unter fünf Prozent pro Jahr aus.
- ist eingetragen in den Bußgeldverzeichnissen bei den Oberlandesgerichten
- führt ein separates Bußgeldkonto
- stellt für Bußgeldzahlungen keine Spendenbescheinigungen aus
- meldet fristgerecht zurück, ob die Zahlungspflicht erfüllt wurde oder nicht
- stellt Ihnen Überweisungsträger und Informationsmaterial zur Verfügung
- ist mit der Veröffentlichung des Rechenschaftsberichtes einverstanden
Den genauen Wortlaut unserer Satzung finden Sie hier
Gerne senden wir Ihnen auch Projektberichte oder stellen Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Arbeit vor.
Mit der Zuweisung Ihrer Geldauflage an das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V. verbessern Sie direkt die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Bolivien.
Bitte nutzen Sie unser Bußgeldkonto (oben rechts). Wünschen Sie weitere Informationen oder Überweisungsträger? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V. ist beim Amtsgericht Stuttgart in das Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Nürtingen als unmittelbar steuerbegünstigt im Sinne der § 51 ff. Abgabenordnung anerkannt. Der in der Satzung verankerte Vereinszweck ist insbesondere die Förderung und Fürsorge der Kinder und Jugendlichen in Bolivien.
Der Zweck wird vor allem verwirklicht durch:
- Bau und Unterstützung von Kindertagesstätten
- Personelle Unterstützung von Sozialprojekten, wie Waisenheimen oder Kinderbetreuungseinrichtungen
- Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitssituation (z.B. Einrichtung von Zahnarztpraxen, Finanzierung von Findungskampagnen von herzkranken Kindern)
- Schaffung von beruflichen Ausbildungsgängen zur beruflichen Qualifizierung von Jugendlichen
- Informationen für alle mit Strafsachen betrauten StrafrichterInnen
Sie wurden zu einer Bußgeldzahlung an das Bolivianische Kinderhilfswerk verpflichtet?
Mit Ihrem Bußgeld verbessern Sie die Lebensbedingungen und Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen in Bolivien und führen das Geld so einem guten Zweck zu.
Das Bolivianische Kinderhilfswerk e.V. darf Ihnen für Ihr Bußgeld keine Spendenbescheinigung ausstellen. Für Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gericht.
Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht mitgeteilt.
Geben Sie bei der Zahlung bitte das Aktenzeichen an; das erleichtert uns die Zuordnung. Nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zu bestätigen.
Sollten Sie aus Versehen auf unser Spendenkonto überwiesen haben, eine Rate doppelt angewiesen haben oder andere Probleme auftauchen, kontaktieren Sie uns bitte.
Bussgeldkonto
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Ihre Ansprechpartnerin
Melanie Ehrlich
Telefon: (0711) 894689-12
Email: melanie.ehrlich@bkhw.org
Wir sind in diesen Bußgeldlisten eingetragen
4111-A 1 (Sdh I) AG-79/10
4100 E – GL. 2 SH 2998
4012/2
10386
4012/3/1001E
4010 Ea – 60/10
4005 II
4012 a – 37/10
4012 Bl./10 – 6622
4012 E – 3016
425 E 1 – 7168
4012 E 7398
4010 E-1/92 – 3003
42 I – 197/10 B
401-85 Sdb.: 117 Bl. 10 KZ 2685
B3 400 E
401 a – 21/10